Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

dafür: 4 dagegen: 19 anwesend: 23

 

Der Stadtrat Oberasbach hebt die Satzung zur Festsetzung eines abweichenden Maßes der Abstandsflächentiefe, für den Geltungsbereich des gesamten Stadtgebietes der Stadt Oberasbach, in Kraft getreten am 01.02.2021 (Abstandsflächensatzung), auf.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Aufhebungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.

 

 

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

dafür: 20 dagegen: 3 anwesend: 23

 

Der Stadtrat Oberasbach beschließt zur Festsetzung eines abweichenden Maßes der Abstandsflächentiefe, für den Geltungsbereich des gesamten Stadtgebietes der Stadt Oberasbach, die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung eines abweichenden Maßes der Abstandsflächentiefe (Abstandsflächensatzung) mit dem in der Anlage genannten Text. Der Beschluss des UBGA vom 18.01.2021 (TOP 2, Drucksachen-Nr.: IV/0103/2020/1) wird hinsichtlich des ersten Satzes aufgehoben.

 

Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.