Herr Schramm berichtet von mehreren Beschwerden aus dem Umfeld der Grundschule Oberasbach Altenberg, hauptsächlich aus dem Kirchenweg. Die dort vorhandenen Stellplätze werden von Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern blockiert, die nach einem Ablauf von zwei Wochen auch teilweise um wenige Meter verschoben werden, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Hier soll es mehrfach zu gefährlichen Situationen gekommen sein. Daher fragt Herr Schramm nach, ob die Problematik der Stadt bereits bekannt ist und welche Möglichkeiten bestehen, hier gegenzuwirken um die Gefahr zu unterbinden.

 

Frau Weisel gibt an, dass die Problematik im Hinblick auf das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen bekannt ist. Dies ist auch in verschiedenen anderen Bereichen in Oberasbach leider der Fall. Der Stadt sind auf Grund der Straßenverkehrsverordnung die Hände gebunden, weil es gesetzlich genügt, wenn diese zugelassenen Fahrzeuge nach einem 14-tägigen festen Standort wieder bewegt werden. Die Kommunale Verkehrsüberwachung ist diesbezüglich sehr sensibilisiert und überprüft diese Stellen immer wieder. Wenn Verstöße mit einer Standdauer von mehr als 14 Tage festgestellt werden, wird entsprechend geahndet und auch ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeiten verhängt. Eine starke Zunahme von Wohnmobilen und Wohnwägen verschärft allerdings dieses grundsätzliche Problem noch mehr, was dazu führt, dass immer mehr Stellplätze fremdbelegt sind. Letztendlich können laut Straßenverkehrsordnung auch nicht alle Stellplatzflächen und Parkbuchten so gekennzeichnet werden, dass nur noch PKWs geparkt werden dürfen.