Herr Fleischmann fragt nach, ob es eine Bezuschussung oder Spenden von der Stadt gibt, wenn Bürger sich die Friedhofsgebühren nicht leisten können. Frau Weisel teilt mit, dass in Deutschland jedem ein Begräbnis zusteht. Menschen, die keine eigenen finanziellen Mittel für eine Bestattung haben, können lt. Sozialgesetzbuch beim zuständigen Sozialhilfeträger jederzeit entsprechende Anträge stellen. Nach einer Überprüfung durch das Sozialamt entscheidet dieses, was von den Kosten übernommen werden.

 

Herr Fleischmann möchte wissen, ob die Stadt Oberasbach auch eine Unterstützung anbieten könnte.

 

Frau Huber erklärt, dass dies gesetzlich geregelt ist. Wenn es keine Angehörigen gibt, wird die Bestattung ohnehin von der Stadt durchgeführt und die Kosten übernommen. Alles andere ist eine politische Diskussion, die eventuell über einen Antrag geführt werden müsste.