Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: dafür: 5, dagegen: 6, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach stimmt der Befreiung einer geringfügigen Abweichung von der festgesetzten Baulinie und der Festsetzung hinsichtlich der Versiegelung von unbebauten Flächen des Bebauungsplans 09/3 „Nördlich der Albrecht-Dürer-Straße“ zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück 926/9, Gemarkung Oberasbach, Albrecht-Dürer-Straße 3, zu.