Sitzung: 26.04.2021 StR/014/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24
Vorlage: I/0146/2021
Die Stadt Oberasbach beteiligt sich entsprechend der „Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie 2021 (Beitragsersatz 2021)“ mit dem Anteil von 30 % der vorgesehenen Pauschalen am Ausgleich der entgangenen Elternbeiträge für die Träger der Kindertageseinrichtungen.
Die entsprechenden außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit bewilligt.