Sitzung: 26.04.2021 StR/014/2021
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: dafür: 14, dagegen: 9, anwesend: 23
Vorlage: III/0007/2021
Aus der Diskussion ergibt sich, dass auf die Erhöhung der Entschädigung für Wahlhelfer nochmals 10 € aufgestockt werden sollen.
Den ehrenamtlichen Wahlhelfern wird zukünftig für ihre Tätigkeit in den Wahlvorständen folgende Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld gewährt:
· für Kommunalwahlen: 80,00 €
· für Landtags- und Bezirkswahlen: 70,00 €
· für alle anderen Wahlen und Volksentscheide: 60,00 €