Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 14, dagegen: 9, anwesend: 23

Aus der Diskussion ergibt sich, dass auf die Erhöhung der Entschädigung für Wahlhelfer nochmals 10 € aufgestockt werden sollen.


Den ehrenamtlichen Wahlhelfern wird zukünftig für ihre Tätigkeit in den Wahlvorständen folgende Entschädigung bzw. Erfrischungsgeld gewährt:

·         für Kommunalwahlen:                                           80,00 €

·         für Landtags- und Bezirkswahlen:                           70,00 €

·         für alle anderen Wahlen und Volksentscheide:           60,00 €