Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 21, dagegen: 0, anwesend: 21

Herr Schikora und Frau Barth verlassen den Sitzungssaal. Die Ist-Stärke beträgt somit 21 Mitglieder.


Die Projektgruppe Kommunikation, Transparenz und Bürgerbeteiligung schlägt dem Stadtrat vor, den Beschluss vom 20. Juli 2020 wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen (Änderungen bzw. Ergänzungen sind unterstrichen, Streichungen sind durchgestrichen).

Es wird eine Bürgerfragestunde an die Bürgermeisterin eingeführt. Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen:

1.    Vor jeder öffentlichen Sitzung des Stadtrates wird den Gemeindebürgern die Möglichkeit gegeben, Angelegenheiten, die die Stadt betreffen, der Bürgermeisterin vorzutragen. Ein Rederecht für die Mitglieder des Stadtrates besteht nicht.

2.    Der Zeitraum, in dem dies möglich ist, wird auf 15 Minuten vor dem jeweiligen Sitzungsbeginn festgelegt.

3.    Die Gemeindebürger melden den Vortrag unter Angabe ihrer Anschrift bis spätestens vor Beginn der Bürgerfragestunde bei der Sitzungsleitung an. Es wird den Fragestellern empfohlen, den Vortrag jedoch möglichst bis drei Werktage vor der Bürgerfragestunde bei der Bürgermeisterin oder der Geschäftsleitung anzumelden, um der Bürgermeisterin die Möglichkeit zu geben, rechtsicher zu antworten.

4.    Vorab angemeldete Fragestellungen werden den Mitgliedern des Stadtrates frühzeitig zur Kenntnis gegeben.

5.    Die Bürgermeisterin ruft dann die Gemeindebürger namentlich auf.

6.    In einer Bürgerfragestunde erhalten höchstens vier Gemeindebürger die Möglichkeit, Angelegenheiten vorzutragen.

7.    Der Vortrag wird auf maximal drei Minuten begrenzt.

8.    Die Antwort erfolgt, wenn möglich sofort mündlich, sonst schriftlich.

9.    Die Bürgerfragestunde endet vor Beginn der festgesetzten Zeit der darauffolgenden Stadtratssitzung.

10. Da die Bürgerfragestunde aus rechtlichen Gründen nicht mehr Teil der Stadtratssitzung ist, wird diese auch nicht in die Niederschrift mit aufgenommen. Es erfolgt vielmehr eine gesonderte Niederschrift. Bestandteil der Niederschrift sind auch die schriftlichen Antworten an die Bürger (s. Nr. 8). Die Mitglieder des Stadtrats erhalten Zugang zur Niederschrift über das Ratsinformationssystem.

11. Die Niederschrift über die Bürgerfragestunde einschließlich der Antworten wird möglichst innerhalb von 15 Werktagen nach der Bürgerfragestunde veröffentlicht. Aus Gründen des Datenschutzes wird der Name des Fragestellenden nicht veröffentlicht.