Sitzung: 22.03.2021 StR/013/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 23, dagegen: 0, anwesend: 23
Vorlage: IV/0141/2021
Der
Stadtrat Oberasbach beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 19/2
mit der Bezeichnung „An der Langenäckerstraße“ (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 754 und 247/13
(Teilfläche), Gemarkung Oberasbach.
Er
befindet sich im Süden des Hauptortes Oberasbach, im Ortsteil Kreutles,
nördlich der Langenäckerstraße, westlich der Martin-Behaim-Straße und süd-östlich
der St.-Lorenz-Straße. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem
Planblatt.
Ziel
der Bauleitplanung ist die städtebauliche Entwicklung und Ordnung, da sich die
Flächen derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden. Es ist beabsichtigt,
eine Fläche für verschiedene Gemeinbedarfsnutzungen zu schaffen.
Da es sich um eine Bauleitplanung im Außenbereich handelt, kommt das vollumfängliche Verfahren zur Anwendung. Der Flächennutzungsplan stellt das Areal als Allgemeines Wohngebiet (WA) dar, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Die geplanten Nutzungen sind im WA allgemein zulässig.
Der
Vorentwurf (Stand: 26.02.2021) ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird
Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.