siehe Unterbeschlüsse

Aus der Beratung ergibt sich, dass bei Punkt G Nummer 2, im Beschluss „wenn möglich und sinnvoll“ ergänzt werden soll.


Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23

 

A - Ergebnis- und Finanzrechnung 2019 (Feststellungsbeschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO)

 

Der in der Niederschrift vom 25. Februar 2021 dargelegte Ablauf der örtlichen Rechnungsprüfung 2019 und das dort festgehaltene Prüfungsergebnis werden anerkannt.

 

Die Ergebnis- und Finanzrechnung 2019 wird mit folgendem Ergebnis festgestellt:

 

siehe Zusammenstellung auf den Seiten 3 bis 5

 

B - Haushaltsüberschreitungen 2019

 

Ergebnisrechnung (Kontenklasse 5; zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Aufwand)

 

27 Vorgänge außer- und überplanmäßige Ausgaben jeweils über einem Betrag

von 25.000 €, insgesamt überzogen in Höhe von 5.140.943,99 €, Details in Anlage 1 a

 

Finanzrechnung (Kontenklasse 70 bis 75; Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit)

 

22 Vorgänge außer- und überplanmäßige Ausgaben jeweils über einem Betrag

von 25.000 €, insgesamt überzogen in Höhe von 2.980.195,89 €, Details in Anlage 2 a

 

Finanzrechnung (Kontenklasse 781 bis 799; Auszahlungen aus Investitionstätigkeit)

 

5 Vorgänge außer- und überplanmäßige Ausgaben jeweils über einem Betrag

von 25.000 €, insgesamt überzogen in Höhe von 471.442,72 €, Details in Anlage 3 a

 

Die im Haushaltsjahr 2019 notwendig gewordenen Haushaltsüberschreitungen werden nachträglich genehmigt. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Mittel stehen im Rahmen des Grundsatzes der Gesamtdeckung bereit.

 

 

Frau Huber ist persönlich beteiligt und darf nicht mitstimmen.

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22

 

 

E - Entlastung (Entlastungsbeschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung)

 

Der Stadtrat beschließt die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO.

 

F - Verwendung des Jahresüberschusses:

 

Der Stadtrat beschließt, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 6.128,96 € aus der Ergebnisrechnung der Ergebnisrücklage zugeführt wird.

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23

 

G - Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadtverwaltung mit ihren Dienststellen wird angewiesen, nicht mehr bei einem nicht nachhaltigen Onlinedienstleister (z. B. Amazon) ihren Bedarf zu bestellen.

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23

 

Der Stadtrat beschließt,

 

bei neu abzuschließenden Miet- und Pachtverträgen, bei denen die Stadt Oberasbach als Vermieter oder Verpächter auftritt, wird eine Preisgleitklausel in die Verträge aufgenommen, wenn möglich und sinnvoll.

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23

 

Der Stadtrat beschließt,

 

dass das Energiemanagement einmal im Jahr dem Stadtrat über die energetische Entwicklung berichtet.

 

 

Herr Peter ist befangen und wird nicht mitabstimmen.

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 22 dagegen: 0 anwesend: 22

 

Der Stadtrat beschließt,

 

dass bei Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen, die vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurden, die Verwaltung überprüfen soll, ob der damals festgelegte Pachtzins noch dem derzeitigen marktüblichen Preisen entspricht.

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23

 

Der Stadtrat beschließt,

 

dass die Verwaltung darauf achtet, dass bei Neuabschluss von Miet- und Pachtverträgen, bei denen die Stadt als Vermieter auftritt, die Kündigungsfristen nicht länger als ein Jahr betragen, soweit keine zwingenden Gründe für eine längere Kündigungsfrist vorliegen.