überholt - Beschluss wird erneut eingereicht

Sachverhalt:

 

Der aktuelle Plan sieht nun zwei auseinanderliegende Gebäude mit Flachdach vor. Diese Unterlagen liegen bereits dem Landratsamt vor und die Stadt Oberasbach soll ihr gemeindliches Einvernehmen dazu erteilen.

 

Stadtrat Schwarz-Boeck wirft noch einmal die Frage auf, ob nun ein Flachdach oder Satteldach realisiert werden soll. Dabei stellt sich heraus, dass den Stadträten unterschiedliche Entwürfe der Beschlussvorlage in Bezug auf die Dachform zugeleitet wurden. Herr Morawietz ist bemüht, durch Erläuterung der Historie, die aktuelle Planung darzustellen.

 

Aufgrund der Problematik der fehlerhaften Beschlussvorlage stellt die Vorsitzende die Frage, ob unter diesen Voraussetzungen heute ein Beschluss gefasst werden kann oder dieser Tagesordnungspunkt vertagt werden sollte.

 

Stadtrat Forman spricht sich für die Beschlussfassung aus, da sich beim Vorhaben an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten wurde und nach § 34 BauGB die Dachform nicht festzusetzen ist.

 

Aufgrund dieser Tatsache sprechen sich die Stadträte Forman, Barth, Wiegandt und Schwarz-Boeck für eine einfache Bebauungsplanung aus, um zukünftig den Verkehr, die Stellplatzsituation sowie die massive Bauweise in Oberasbach regulieren zu können.

 

Herr Morawietz erläutert, dass sobald ein Gebiet heterogen dargestellt ist, sprich verschiedene Dachformen in der näheren Umgebung vorhanden sind, keine Regelung einer Gestaltung, z.B. eines Satteldaches, mehr möglich ist. Alternativ besteht die Möglichkeit der Einleitung einer Bauleitplanung. In einem einfachen Bebauungsplan wären Baugrenzen, GRZ und die Höhe der Gebäude festzusetzen. Man verzichtet jedoch weitgehend auf gestalterische Merkmale, da in einem Gebiet nach § 34 BauGB bereits eine Überformung stattgefunden hat und sich meist nicht mehr regeln lassen.

 

Die Vorsitzende lässt daraufhin über einen Antrag auf Vertagung von Stadtrat Schwarz-Boeck abstimmen.

 

Beschluss:  beschlossen

dafür: 11  dagegen: 0  anwesend: 11

 

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss vertagt die Beschlussfassung zu einem Vorbescheid für eine Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 78/2, Gemarkung Oberasbach, mit einem Mehrfamilienhaus (zwei Gebäude) für etwa 14 Wohneinheiten samt Kinderspielplatz und Tiefgarage.