Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

 

Der neu gebaute Gehweg entlang des Anwesens Nürnberger Straße 9-12, bestehend aus einer Teilfläche des Grundstückes mit der Fl.Nr.892/1, Gemarkung Oberasbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Name:                             Gehweg vor den Anwesen Nürnberger Straße 9-12

 

Nummer:                         318

 

Anfangspunkt:                  südöstliche Grundstücksgrenze von Fl.Nr. 891/3, Gemarkung Oberasbach.

 

Endpunkt:                        nordöstliche Grundstücksgrenze von Fl.Nr.892/5, Gemarkung Oberasbach.

 

Länge:                             0,026 km

 

Straßenbaulast:                 auf gesamter Länge – Stadt Oberasbach

 

Widmungsbeschränkungen: keine

 

 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage __ zur Sitzungsniederschrift.