Herr Gill stellt fest, dass zur Anfrage von Herr Zeilinger am 21.12.2020, am S-Bahn-Haltepunkt Oberasbach bei der Fußgängerunterführung zwei Spiegel anzubringen, bei der Beantwortung des Ordnungsamtes keine Notwendigkeit besteht, die Spiegel zu installieren.

Er teilt mit, dass es hier sinnvoll wäre, zwei Spiegel zu installieren. Hier steigen meist die Personen nicht vom Fahrrad ab, sondern fahren durch diese Unterführung durch. Dadurch kommt es hier zu problematischen Situationen.