zur Kenntnis gegeben

Herr Morawietz erläutert die wesentlichen Änderungen der geänderten Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zum 01.02.2021, insbesondere zur geänderten Regelung der Abstandsflächentiefe.

Hierbei geht er ebenfalls auf die erlassene Abstandsflächensatzung der Stadt Oberasbach ein. Es wird städtebaulich empfohlen, die Abstandsflächensatzung ggf. nach Ortsteilen zu präzisieren, um mit unterschiedlichen Regelungen in urban geprägten Gebieten in Oberasbach Verdichtungen zu schaffen. Das Bauamt wird hierzu mit einem geänderten Entwurf an den Ausschuss zu einer weiteren Beratung herantreten.

Des Weiteren werden die Möglichkeit einer Spielplatzablöse mit Erlass einer Ortssatzung, die Genehmigungsfiktion bei Bauanträgen sowie die Neuregelung der Genehmigungsfreistellungsverfahren beim Dachgeschossausbau von Herrn Morawietz erläutert.