Sitzung: 08.02.2021 UBGA/009/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11
Vorlage: IV/0114/2021
Die Stadt Oberasbach erhebt keine Einwendungen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Stuttgarter Straße 29-33a" der Stadt Stein.
Belange der Stadt Oberasbach
werden nicht berührt.