Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach erhebt keine Einwendungen zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 4 „Stuttgarter Straße 29-33a" der Stadt Stein.

Belange der Stadt Oberasbach werden nicht berührt.