Sitzung: 22.02.2021 StR/012/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24
Vorlage: II/0049/2021
Die Stadt Oberasbach beschließt die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die städtische Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.03.2021 gem. den Vorschriften der KAE in Höhe von
10 % bei Tarifabnehmern und 1,5 % bei Sonderabnehmern
unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (Mindestgewinn in Höhe von 1,5 % des um Baukostenzuschüsse geminderten Sachanlagevermögens).