Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24

Die Stadt Oberasbach beschließt die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die städtische Wasserversorgung mit Wirkung zum 01.03.2021 gem. den Vorschriften der KAE in Höhe von

 

10 % bei Tarifabnehmern und 1,5 % bei Sonderabnehmern

 

unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (Mindestgewinn in Höhe von 1,5 % des um Baukostenzuschüsse geminderten Sachanlagevermögens).