Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24

Haushaltssatzung

der Stadt Oberasbach (Landkreis Fürth) für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

38.446.473 €

 

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

39.494.901 €

 

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

-1.048.428 €

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit

 

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

35.649.554 €

 

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlung von

34.817.574 €

 

 

und einem Saldo von

831.980 €

 

 

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

4.124.783 €

 

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlung von

 10.884.450 €

 

 

und einem Saldo von

-6.759.667 €

 

 

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

0 €

 

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlung von

5.200 €

 

 

und einem Saldo von

-5.200 €

 

 

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushaltes von

-5.932.887 €

 

 

 

 

 

 

ab.

 

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

280 v. H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

330 v. H.

 

2.

 

Gewerbesteuer

 

300 v. H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.000.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

 

Oberasbach, den 22. Februar 2021

 

 

Stadt Oberasbach

 

 

 

 

Birgit Huber

Erste Bürgermeisterin