Sitzung: 22.02.2021 StR/012/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24
Vorlage: I/0102/2020
Der Geltungsbereich der Antikorruptionsrichtlinie der Stadt Oberasbach vom 14.12.2020 wird mit sofortiger Wirkung auf die erste Bürgermeisterin und – für den Fall ihrer Vertretung – auf ihre Vertreter nach § 17 GeschO ausgedehnt.