Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24

Der Geltungsbereich der Antikorruptionsrichtlinie der Stadt Oberasbach vom 14.12.2020 wird mit sofortiger Wirkung auf die erste Bürgermeisterin und – für den Fall ihrer Vertretung – auf ihre Vertreter nach § 17 GeschO ausgedehnt.