siehe Unterbeschlüsse

Herr Gerstner als Vorsitzender des TSV Altenberg ist persönlich beteiligt, deshalb ist er nicht stimmberechtigt.

 

Frau Huber teilt mit, dass die beiden Forderungen, Buchstaben A und B im Antrag, im Grunde genommen schon erfüllt sind. Daher schlägt sie vor, dass über diese auch nicht weiter abgestimmt werden muss.

Die Vorsitzende erklärt, dass Herr Gerstner etwas mitteilen möchte, hierüber muss aber abgestimmt werden, da Herr Gerstner nicht redeberechtigt ist.

 

Herr Dr. Schwarz-Boeck merkt an, dass es bereits einen Präzedenzfall ist, dass eine Unterabteilung eines Vereins nicht antragsberechtigt ist. Außerdem findet er, dass der zweite Brief absolut unangemessen ist. Zu Buchstabe C, Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung der vier Tennisplätze, durchgeführt werden sollte. Buchstabe D, die Übernahme der Mitgliedsbeiträge kommen in keinem Fall in Frage, denn andere Vereine konnten auch auf Grund Corona die Vereinszwecke nicht erfüllen. Für die Sanierung des Gebäudes schlägt Herr Dr. Schwarz Boeck vor, dass die beantragte Summe mit 10 % gefördert werden soll.

 

Herr Jäger meint, dass dies hier ein Bespiel ist, dass ein Abteilungsleiter massiv seine Kompetenzen überschritten hat. Er fragt nach, ob sich die Verwaltung überhaupt solcher Anträge, die von Abteilungen gestellt werden, in Zukunft annimmt. Die Zuständigkeit liegt beim Hauptverein und, daher sind auch nur die Anträge des Hauptvereins zu werten. Trotzdem findet die SPD, dass die Kosten von der Stadt Oberasbach übernommen werden sollten, die durch den Schaden entstanden ist. Ebenso sollte der Schaden, der durch die entgangenen Mitgliedsbeiträge entstanden ist, übernommen werden.

 

Herr Kißlinger äußert sich, dass die Schäden, die durch die Baustelle entstanden sind, übernommen werden sollten. Aus dem Schriftverkehr geht hervor, dass der Schaden an eine Versicherung gemeldet und abgelehnt wurde. Daher möchte er wissen, wie hier der aktuelle Stand ist. Ebenso stört ihn im Antrag, dass noch kein Zuschussantrag an den Bayerischen Landessportverband gestellt wurde.

 

Herr Schmiedl erklärt, dass der Ablehnungsgrund der Versicherung war, dass die Stadt Oberasbach hier nicht haftbar gemacht werden kann.

 

Herr Schikora erwähnt, dass die Behauptung des Vorsitzenden der Tennisabteilung ist, dass der Schaden erst entstanden sein soll, seit die Baumaßnahmen im Gange sind. Hier gab es intensive Begehungen.

Er regt an, wenn die Reinigung der Drainagen von der Stadt übernommen wird, sollte in das Pachtvertrag ergänzt werden, wer in Zukunft, für die Überwachung der Drainagen zuständig ist und wann diese dann erneut gereinigt werden müssen.

Herr Schikora teilt mit, dass der Tennisplatz wiederhergestellt werden soll, aber die Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.

 

Herr Gerstner entschuldigt sich für den fordernden Brief, der bei der Stadtverwaltung eingegangen ist. Er informiert, dass in Zukunft besser gesteuert wird, dass so etwas nicht wieder vorkommt. Zum Antrag selbst würde er sich bedanken, wenn die Punkte A bis C übernommen werden. Ebenso würde er sich freuen, wenn auch der Zuschuss des Flachdaches Punkt E übernommen wird. Die anderen Punkte werden dann zurückgestellt und der Hauptverein müsste sich darum kümmern.

 


Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23

 

Die komplette Übernahme der Kosten für die Wiederherstellung der vier Tennisplätze in Höhe von 7.076 € (brutto) werden genehmigt.

 

Hierfür sind 7.100 € in den Haushalt 2021 einzuplanen.

 

 

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

dafür: 3 dagegen: 20 anwesend: 23

 

Die anteiligen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 6.839,50 € werden der Tennisabteilung erstattet.

 

Hierfür sind 6.900 € in den Haushalt 2021 einzuplanen.

 

 

Beschluss: einstimmig beschlossen

dafür: 23 dagegen: 0 anwesend: 23

 

Für die Erneuerung des Flachdachs werden 10 % der Summe bewilligt.