Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 15, dagegen: 9, anwesend: 24

Herr Zeilinger findet die Idee grundsätzlich sehr gut. Er fragt nach, ob man in diese Koordinierungsstelle den Landkreis miteinbinden könnte, da es für einen Verein wichtig ist, wo man den Sportbetrieb in welchen Zeiträumen belegen kann. Herr Zeilinger schlägt vor, dass sich alle an die Koordinationsstelle wenden müssen und dadurch vielleicht auch eine bessere Gleichverteilung der Hallenbelegungszeiten ermöglicht wird.

 

Herr Jäger wundert sich über den Antrag, da ihm nicht bekannt war, dass es hier hinsichtlich der Zuständigkeiten ein Problem gibt. Jeder Verein in Oberasbach, kennt seine Ansprechpartner bei der Stadt. Genauso ist klar geregelt, wer für die Zuordnung der Hallenzeiten zuständig ist. Daher versteht er nicht, welchen Vorteil eine Umorganisation mit einer verknüpften Hausmeistertätigkeit hätte.

 

Herr Gill teilt mit, dass die Freien Wähler nur die Sachverhaltsdarstellung von der Stadt Oberasbach befürwortet, dass die Hausmeisterstelle hier verstärkt werden kann, aber die zentrale Anlaufstelle für die Vermietung an sich weiterhin im Kulturamt bleibt. Dies funktioniert gut, denn die Vereine wissen, wohin sie sich für Änderungen der Hallenzeiten melden müssen. Die große Frage ist, wie kann dies besser strukturiert werden, dass die Zeiten sinnvoller und fairer vergeben werden.

 

Herr Gerstner erklärt, dass die zusätzliche Stelle nicht nur eine Person wahrnehmen muss, hier kann auch ein Teil der Zusatzstunden dem Kulturamt verrechnet werden, damit das Kulturamt die Koordinierung intensiver betreuen könnte, denn die Landkreishallen laufen über das Landratsamt. Zudem ist die Hausmeisterstelle notwendig, da sie neu geschaffen wird.

 

Herr Patzelt fügt hinzu, dass die Stadt Oberasbach diese Hallenzeiten vom Landratsamt bekommt. Daher findet er, dass hier alles geregelt ist.

 

 


Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen einer zusätzlichen Personalstelle für zentrales Sport- und Sportstätten-Management in Oberasbach.

 

Insbesondere ist zu prüfen, wie viele Stellenanteile zusätzlich notwendig wären und wie die Kompetenzbündelung innerhalb der Stadtverwaltung aussehen kann. Zudem soll bereits eine Stellenbeschreibung ausgearbeitet werden.