Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Wohnanlage mit Gewerbeeinheiten Rothenburger Straße 6 - 8a, Flurstücke 856/92, 856/95 und 865, Gemarkung Oberasbach, nicht.

 

Zur Fragestellung 1  - Art der Nutzung - kann das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden, da sich das Vorhaben nach Art der baulichen Nutzung in das Gebiet einfügt.

Zur Fragestellung 2  - Geschossigkeit - kann das Einvernehmen nicht erteilt werden. Die Geschossigkeit der Bebauung an der Rothenburger Straße und der Bezug zum vorhandenen Gefälle sowie der Geländeverlauf fügt sich nicht in die nähere Umgebung ein.

Zur Fragestellung 3  – für die Errichtung von Kurzzeitstellplätzen in der Baufreihaltezone und der Baumpflanzzone kann das Einvernehmen für Befreiungen nicht in Aussicht gestellt werden. Die Baumpflanzzone sollte grundsätzlich nicht befestigt werden. Eine Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes hinsichtlich der Baufreihaltezone wurde von den Antragstellern nicht vorgelegt.

 

Unabhängig davon weist das Bauamt darauf hin, dass das Bauvorhaben sich im Bereich einer Altlastenverdachtsfläche befindet.