Sitzung: 21.09.2020 UBGA/004/2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: dafür: 8, dagegen: 3, anwesend: 11
Vorlage: IV/0058/2020
Die Vorsitzende lässt nach einer kurzen Diskussion über die Beschlussvariante 2 abstimmen.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach empfiehlt dem Stadtrat die Einleitung
eines Satzungsverfahrens für eine Einbeziehungssatzung zur Schaffung von
Baurecht auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 356, Gemarkung Oberasbach,
südlich der Leichendorfer Straße, ohne das vorderliegende Grundstück mit
der Fl.Nr. 355.
Es wird zudem auf Folgendes
hingewiesen:
a)
Folgende
Bedingungen sind Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens:
-
Der Antragsteller
hat ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro zu beauftragen, welches die notwendige
Zuarbeit für das Bauleitplanverfahren liefert. Die Kosten sind vom
Antragsteller zu tragen.
-
Kosten für
notwendige Gutachten werden ebenfalls vom Antragsteller getragen (ggf.
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Verkehrs- und
Geruchsimmissionsgutachten).
-
Im Westen ist
eine großzügige Ortsrandeingrünung mit naturnahen Gehölzen zu pflanzen.
-
Der vorhandene
Gehweg soll bei Erweiterung der Wohnbebauung bis zum Ende der Bebauung
verlängert werden. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.
b)
Der erforderliche
naturschutzrechtliche Ausgleich ist grundsätzlich auf dem Baugrundstück zu
erbringen, die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Sollte dies nicht oder
nicht im vollen Umfang möglich sein, kann dieser auch auf einem externen
Grundstück erbracht werden.
c)
Ferner ist mit
den Grundstückeigentümern vor Abschluss des Satzungsverfahrens ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der folgendes beinhaltet:
-
Verbreiterung der
Leichendorfer Straße um einen Gehweg auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn.
355 und 356, beide Gemarkung Oberasbach, entlang des bebaubaren Bereiches durch
die Grundstückseigentümer
-
Regelung des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs
d)
Aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten sind maximal zwei freistehende Einfamilienhäuser
denkbar; es muss eine Zufahrt zu einer möglichen Ausgleichsfläche freigehalten
werden.