Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 8, dagegen: 3, anwesend: 11

Die Vorsitzende lässt nach einer kurzen Diskussion über die Beschlussvariante 2 abstimmen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach empfiehlt dem Stadtrat die Einleitung eines Satzungsverfahrens für eine Einbeziehungssatzung zur Schaffung von Baurecht auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl.Nr. 356, Gemarkung Oberasbach, südlich der Leichendorfer Straße, ohne das vorderliegende Grundstück mit der Fl.Nr. 355.

 

Es wird zudem auf Folgendes hingewiesen:

 

a)   Folgende Bedingungen sind Voraussetzung für die Durchführung des Verfahrens:

-      Der Antragsteller hat ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro zu beauftragen, welches die notwendige Zuarbeit für das Bauleitplanverfahren liefert. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

-      Kosten für notwendige Gutachten werden ebenfalls vom Antragsteller getragen (ggf. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Verkehrs- und Geruchsimmissionsgutachten).

-      Im Westen ist eine großzügige Ortsrandeingrünung mit naturnahen Gehölzen zu pflanzen.

-      Der vorhandene Gehweg soll bei Erweiterung der Wohnbebauung bis zum Ende der Bebauung verlängert werden. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.

 

b)   Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich ist grundsätzlich auf dem Baugrundstück zu erbringen, die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Sollte dies nicht oder nicht im vollen Umfang möglich sein, kann dieser auch auf einem externen Grundstück erbracht werden.

 

c)    Ferner ist mit den Grundstückeigentümern vor Abschluss des Satzungsverfahrens ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der folgendes beinhaltet:

-      Verbreiterung der Leichendorfer Straße um einen Gehweg auf den Grundstücken mit den Fl. Nrn. 355 und 356, beide Gemarkung Oberasbach, entlang des bebaubaren Bereiches durch die Grundstückseigentümer

-      Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs

 

d)   Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind maximal zwei freistehende Einfamilienhäuser denkbar; es muss eine Zufahrt zu einer möglichen Ausgleichsfläche freigehalten werden.