Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 0, anwesend: 7

Die Abbuchung der Betreuungsgebühren für die städtischen Kindertagesstätte Storchennest, den Kinderhort am Asbachgrund sowie für die Mittagsbetreuungen Altenberg und Kreutles werden ab Mai 2020 bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Entscheidung über einen Gebührenerlass ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

 

Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.