Sitzung: 27.04.2020 StR/069/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 0, anwesend: 7
Die Stadt Oberasbach stellt das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Wohngebäudes mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage (mit ca. 30 PKW-Stellplätzen) in der Zwickauer Straße 3, auf dem Grundstück mit der Fl. Nrn. 312/7, Gemarkung Oberasbach aus folgenden Gründen nicht in Aussicht.
- Die in
den Plänen dargestellte Wohnanlage mit 17 Wohnungen auf den Grundstücken
mit den Fl. Nr.: 312/7 ist nicht genehmigungsfähig. Ein Einfügen des
Baukörpers ist gemäß § 34 BauGB in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung
und die geplante Geschossigkeit nicht gegeben.
Das Grundstück ist leitungs- und verkehrstechnisch erschlossen. Die gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Oberasbach geforderten Stellplätze könnten nachgewiesen werden. - Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) lässt zwar in Mischgebieten eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2 - faktisch liegt die GRZ in diesem Gebiet nur zwischen 0,1xx – 0,3xx.
Hinweis: Die angrenzenden Straßen sind der Stadt Zirndorf zugeordnet. Eine Zufahrt zu einer zukünftigen Tiefgarage über den Einmündungsbereich Plauener Straße / Zwickauer Straße ist daher mit der Stadt Zirndorf abzuklären.