Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 0, anwesend: 7

Die Stadt Oberasbach stellt das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Wohngebäudes mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage (mit ca. 30 PKW-Stellplätzen) in der Zwickauer Straße 3, auf dem Grundstück mit der Fl. Nrn. 312/7, Gemarkung Oberasbach aus folgenden Gründen nicht in Aussicht.

  1. Die in den Plänen dargestellte Wohnanlage mit 17 Wohnungen auf den Grundstücken mit den Fl. Nr.: 312/7 ist nicht genehmigungsfähig. Ein Einfügen des Baukörpers ist gemäß § 34 BauGB in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und die geplante Geschossigkeit nicht gegeben.
    Das Grundstück ist leitungs- und verkehrstechnisch erschlossen. Die gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Oberasbach geforderten Stellplätze könnten nachgewiesen werden.
  2. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) lässt zwar in Mischgebieten eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2 -  faktisch liegt die GRZ in diesem Gebiet nur zwischen 0,1xx – 0,3xx.

Hinweis: Die angrenzenden Straßen sind der Stadt Zirndorf zugeordnet. Eine Zufahrt zu einer zukünftigen Tiefgarage über den Einmündungsbereich Plauener Straße / Zwickauer Straße ist daher mit der Stadt Zirndorf abzuklären.