Sitzung: 27.04.2020 StR/069/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 0, anwesend: 7
Beschluss:
Die Stadt Oberasbach stellt das gemeindliche Einvernehmen für das
Vorhaben Teilabbruch des Wohn- und Scheunengebäudes und Errichtung eines
Wohnhauses mit Pensionsnutzung und Mehrzweckräumen auf dem Grundstück Fl. Nr.
342/6, Gemarkung Oberasbach, Linder Weg 2 in Aussicht.
- Ein Einfügen des Baukörpers ist gemäß
§ 34 BauGB in Bezug auf die Art und das Maß der baulichen
Nutzung gegeben. Das Grundstück ist leitungs- und verkehrstechnisch
erschlossen.
- Die gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Oberasbach
geforderten Stellplätze können nachgewiesen werden. Die dargestellten,
oberirdisch angeordneten Besucherstellplätze sind zulässig und zu
begrüßen, da dies eine Entlastung des öffentlichen Straßenraumes nach sich
zieht.
- Die
angesprochenen Nutzungen gehen konform mit den zulässigen Nutzungen nach §
6 Baunutzungsverordnung (BauNVO).