Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 0, anwesend: 7

Beschluss:

Die Stadt Oberasbach stellt das gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben Teilabbruch des Wohn- und Scheunengebäudes und Errichtung eines Wohnhauses mit Pensionsnutzung und Mehrzweckräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 342/6, Gemarkung Oberasbach, Linder Weg 2 in Aussicht.

 

  1. Ein Einfügen des Baukörpers ist gemäß § 34 BauGB in Bezug auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung gegeben. Das Grundstück ist leitungs- und verkehrstechnisch erschlossen.

 

  1. Die gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Oberasbach geforderten Stellplätze können nachgewiesen werden. Die dargestellten, oberirdisch angeordneten Besucherstellplätze sind zulässig und zu begrüßen, da dies eine Entlastung des öffentlichen Straßenraumes nach sich zieht.
  2. Die angesprochenen Nutzungen gehen konform mit den zulässigen Nutzungen nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO).