Sitzung: 27.04.2020 StR/069/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 0, anwesend: 0
Auf die Abschlussprüfungen für die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 des Eigenbetriebs Oberasbach gem. Art 107 Abs. 1 GO und § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer wird verzichtet.