Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach erteilt dem Bau von 6 Reihenhäusern auf den Grundstücken mit der Fl.Nr. 322/7, Gemarkung Oberasbach, Hochstraße 133, ihr gemeindliches Einvernehmen lediglich für die straßenseitige Häuserreihe. Für die Bebauung in zweiter Reihe wird das Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt, da diese im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Gründe, die eine Wohnbebauung nach § 35 Abs. 2 BauGB rechtfertigen, liegen nicht vor.