Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach empfiehlt dem Stadtrat ein beschleunigten Bebauungsplanverfahren gemäß § 13a BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72/1 „Karl-, Ottostraße“ im Bereich des Grundstückes mit der Fl. Nr. 142/6, Gemarkung Oberasbach, Ottostraße 34, einzuleiten. Das Verfahren wird nur durchgeführt, wenn eine Zuarbeit durch ein qualifiziertes Stadtplanungsbüro erfolgt. Die Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Kosten für notwendige Gutachten sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen.

Hierbei soll die Variante Nr. 1 weiterverfolgt werden. Der entsprechende Konzeptplan wird zur Anlage Nr. 1 der Sitzungsniederschrift.

Auf Grund des aktuellen Krankenstandes im Bauamt kann das Verfahren allerdings nicht zeitnah begonnen werden. Vor Einleitung des Änderungsverfahrens ist die Fläche für die Errichtung eines Gehwegs entlang der Ottostraße mit 1,50 m Breite an die Stadt Oberasbach abzutreten.