Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 1, anwesend: 11

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach empfiehlt dem Stadtrat kein Verfahren zur Schaffung von Baurecht auf einer Teilfläche des Grundstücks mit der Fl. Nr. 356, Gemarkung Oberasbach, südlich der Leichendorfer Straße, einzuleiten.

Eine Bauleitplanung ohne das vorderliegende Grundstück mit der Fl. Nr. 355, Gemarkung Oberasbach, südlich der Leichendorfer Straße ist nicht sinnvoll. Mit dem Bauwerber soll noch ein Gespräch über die Kostentragung für die Einbeziehung des Vorderliegergrundstücks geführt werden.