Herr Treptow äußert sich ebenfalls zur Änderung des Bebauungsplans 65/1 Langenäckerstraße/Schnepfenweg. Er fragt, wer der Auftraggeber des Vertrages der Leistung des Ingenieurbüros Bökenbrink ist und wer diese Leistungen schlussendlich bezahlt. Weiterhin möchte er die geschäftlichen Zusammenhänge des Immobilienunternehmens BuW, des Ingenieurbüros Bökenbrink, des Planungsbüros Bock und Mandatsträger der Stadt für die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft wissen.

Nach Aussage der Stadtverwaltung arbeitet an der Ausarbeitung des Bebauungsplans ein Planungsteam, bei dem unter anderem das Planungsbüro Bock mitwirkt. Herr Treptow möchte wissen, wie sich das Planungsteam weiter zusammensetzt und wer aus diesem Team die Interessen der Oberasbacher Bürger vertritt. Aufgrund des Beschlusses des UBGAs vom 24.04.2017, in dem von einem beschleunigten Verfahren die Rede ist, möchte Herr Treptow wissen, wer der Antragsteller ist. Er fragt sich, ob es richtig ist, dass das Immobilienunternehmen Antragsteller und Auftraggeber zugleich ist. Seiner Meinung nach sollte dies eigentlich die Stadt Oberasbach sein. Er hat in Erfahrung gebracht, dass bereits im Januar 2017 im Rahmen einer Bauvoranfrage im Beschluss festgehalten wurde, dass sollte das Landratsamt dem Bauvorhaben nicht zustimmen, der Bebauungsplan geändert oder aufgehoben werden soll.  Er stellt sich die Frage, wie hier rechtlich, aufgrund einer Bauvoranfrage, ein Bebauungsplan geändert werden kann. Er richtet an das Gremium die Bitte,  sich vor Ort ein Bild von der bisherigen Bebauung zu machen. Abschließend plädiert Herr Treptow dafür, den bestehenden Bebauungsplan beizubehalten, da dieser Doppelhäuser analog zur Bachstraße 26 ermöglicht und somit für alle Beteiligten eine zufriedenstellende und machbare Lösung darstellt.