Herr Faber äußert sich ebenfalls zum Thema „Änderung des Bebauungsplans 65/1 Langenäckerstraße/Schnepfenweg“. Er möchte wissen, warum die bisherige Regelung, bezüglich der zulässigen Geschosszahlen von zwei Vollgeschossen auf drei Vollgeschosse geändert werden soll. Des Weiteren sind in dem neuen Bebauungsplan Flachdächer zulässig, dies stellt seiner Meinung nach eine starke Abweichung zur bisherigen Bebauung dar.

Am konkreten Beispiel des Schnepfenweg 5 stellt Herr Faber fest, dass die Anzahl der Wohneinheiten von einer Wohneinheit auf vier Wohneinheiten und von einem Vollgeschoss auf drei Vollgeschosse erhöht werden soll. Er stellt in Frage, ob es sich bei dieser Nachverdichtung noch um eine maßvolle im Sinne der Anwohner oder der Natur handelt.

Abschließend wünscht sich Herr Faber, dass der aktuelle Baumbestand nach Möglichkeit bestehen bleibt und die Versiegelung maßvoller gestaltet wird.