siehe Unterbeschlüsse

Herr StR Heinl erklärt dass die SPD-Fraktion alle angebotenen zusätzlichen Fahrten beauftragen möchte, wobei die Buslinie allerdings auf die Fahrten vom Unterasbacher Bahnhof aus eingeschränkt werden könnte.

 

Herr StR Forman könnte sich diesem Vorschlag anschließen, wenn von vornherein Kennzahlen festgelegt werden. Sollten diese unterschritten werden, sind die zusätzlichen Fahrten wieder einzustellen.

 

Herr StR Dr. Schwarz-Boeck bitte den Beschluss zu teilen. Über die zusätzlichen Fahrten in der Hauptverkehrszeit dürfte allgemein Konsens bestehen. Die weiteren Fahrten sollten seiner Ansicht nach aufgrund der hohen Kosten und der geringen Auslastung nicht angeboten werden.


Beschluss:

 

 beschlossen

dafür: 23  dagegen: 0  anwesend: 23

 

Der Stadtrat Oberasbach bestellt für die Buslinie 155 ab dem Jahresfahrplan 2011 folgende zusätzlichen Fahrten:

 

Montag – Freitag: In der Hauptverkehrszeit nachmittags 3 zusätz-

liche Fahrten ab Unterasbach Haltepunkt bis Rehdorf                                   24.007,50 €

 

Die anfallenden Kosten entsprechend der vom Landratsamt vorgelegten Kalkulation werden von der Stadt Oberasbach getragen. Der Landkreis wird aufgefordert, die entsprechend der Angebotsanalyse zum neuen Nahverkehrplan festgestellten Defizite hinsichtlich des Richtwertes detailiert zu berechnen und die anteiligen Kosten zu übernehmen.

 

Beschluss:

 

 abgelehnt

dafür: 10  dagegen: 13  anwesend: 23

 

Der Stadtrat Oberasbach bestellt für die Buslinie 155 ab dem Jahresfahrplan 2011 folgende zusätzlichen Fahrten:

 

Montag – Freitag: Ausdehnung des Betriebszeitraumes in der

Schwachverkehrszeit bis ca. 0.45 Uhr                                                      45.512,50 €

 

Samstag: Ausdehnung des Betriebszeitraumes in der Schwach-

Verkehrszeit bis ca. 0.45 Uhr                                                                              13.298,48 €

 

Sonn- und Feiertag: Ganztägiger Betrieb                                                 35.191,17 €

 

 

Die anfallenden Kosten entsprechend der vom Landratsamt vorgelegten Kalkulation werden von der Stadt Oberasbach getragen. Der Landkreis wird aufgefordert, die entsprechend der Angebotsanalyse zum neuen Nahverkehrplan festgestellten Defizite hinsichtlich des Richtwertes detailiert zu berechnen und die anteiligen Kosten zu übernehmen.