Die Stadt Oberasbach gibt im Rahmen der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a BauGB keine Äußerung zur 2. vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans 1 c für ein Gebiet westlich der
Faber-Castell-Allee der Stadt Stein ab.