TOP Ö 9: Vollzug des BauGB - 1. qualifizierte Änderung des Bebauungsplans 3 a der Stadt Stein - Bereich zwischen Hauptstraße/ Gerasmühler Straße/ Luitpoldstraße
Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss der Stadt
Oberasbach gibt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB keine Äußerung
zur 1. qualifizierten Änderung des Bebauungsplans 3 a der Stadt Stein
für den Bereich zwischen Hauptstraße/ Gerasmühler Straße/ Luitpoldstraße ab.