Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 5, dagegen: 4, anwesend: 9

Die Stichstraße zur Sudetenstraße – ab der Einmündung in die Karlstraße – wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Zeichen 325/326-50 StVO (Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) sind entsprechend aufzustellen.