Sitzung: 13.09.2010 UBGA/025/2010
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: dafür: 5, dagegen: 4, anwesend: 9
Die Stichstraße zur Sudetenstraße – ab der Einmündung in die Karlstraße – wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Zeichen 325/326-50 StVO (Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten Bereiches) sind entsprechend aufzustellen.