Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 19, dagegen: 0, anwesend: 19

Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16/1 „Östliche Jahnstraße“ in der Fassung vom 05.09.2018.

Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Unterasbach und umfasst die Grundstücke Flurnummern 445, 445/2, 445/3, 448, 449 (Teilfläche), 543 (Teilfläche), 544/2 (Teilfläche), alle Gemarkung Oberasbach, im südlichen Bereich des „Gängle“, Nähe östliche Jahnstraße. Die genaue Lage ergibt sich aus dem Lageplan.

 

Ziele der Bauleitplanung sind, die Sicherung der Erschließung sowie eine gebietsverträgliche städtebauliche Entwicklung.

Der Weg „Gängle“ erschließt insgesamt sechs Grundstücke mit derzeit drei Wohnhäusern, einer Kirche, einem alten Feuerwehrhäuschen und zwei Gewerbebetrieben. Im Geltungsbereich befinden sich dabei nur ein Wohnhaus, das Feuerwehrhäuschen und die Kirche. Die anderen Grundstücke grenzen nordöstlich und östlich an den Geltungsbereich an. Der Weg „Gängle“ ist seit 1980 in seiner heutigen Form öffentlich gewidmet, befindet sich jedoch nicht vollständig im Eigentum der Stadt Oberasbach.

Die städtebauliche Entwicklung soll für alle Grundstücke im Geltungsbereich geregelt werden, wobei die beiden südlichen Grundstücke, die direkt von der Jahnstraße erschlossen sind, ein höheres Entwicklungspotential aufweisen. Auf den beiden Grundstücken im Nordwesten des Geltungsbereiches soll maximal eine Wohneinheit je 500 m2 Grundstücksfläche errichtet werden können, um eine Überlastung der Erschließungsanlage „Gängle“ zu verhindern.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus dem Planblatt mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, sowie integrierter Grünordnung und der Begründung mit Anlagen, ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.