Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 21, dagegen: 0, anwesend: 21

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Der Stadtrat billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Werner-Gelände“ (Stand: 01.09.2017), bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung und Grünordnungsplan, den textlichen Festsetzungen, den textlichen Hinweisen und der Begründung mit Anlagen. Der geänderte Entwurf ist erneut öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung wird angemessen auf drei Wochen verkürzt (§ 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB).

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Umplanung von Teilen des Schreinerei-Geländes in ein Baugebiet in dem eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten zulässig sein soll. Im Kern befindet sich noch eine Schreinerei, die nur noch reduziert betrieben wird. Die Ziele des Rahmenplans für den Altort Oberasbach werden standortgerecht umgesetzt.

 

Der geänderte Entwurf beinhaltet insbesondere ein modifiziertes städtebauliches Konzept für den Bereich der Mehrfamilienhausbebauung im besonderen Wohngebiet (WB1); im allgemeinen Wohngebiet (WA) wurde unter anderem das Verbot von Kniestöcken herausgenommen und der Abstand von Dachloggien zum Ortgang ergänzt.

 

Das überarbeitete städtebauliche Konzept umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

 

Im Bereich des WB 1 wurden die GRZ von 0,6 auf 0,4 und die GFZ von 1,2 auf 1,0 reduziert. Die Tiefgarage darf die GRZ bis maximal 0,8 überschreiten. Auch die Fläche für die Tiefgarage wurde erneut angepasst. Die Mehrfamilienhäuser müssen mindestens mit II Vollgeschossen und dürfen maximal mit III Vollgeschossen errichtet werden. Entlang der Albrecht-Dürer-Straße wurde die Baugrenze durch eine Baulinie ersetzt und die Baugrenze so angepasst, dass diese gleichzeitig die Abstandsflächen regelt. Auch die Höhe der Fußbodenoberkante (OKF) wurde von +/- 0,5 auf +/- 0,25 über bzw. unter der Bezugshöhe von 312,58 m ü. NN verringert. Neben den Schleppdachgauben wurden auch Flachdachgauben zugelassen. Der Abstand zwischen zwei Gauben muss mindestens 1 Meter betragen. Dacheinschnitte sind im WB 1 nur nach Süden und Osten zulässig und müssen einen Abstand von 1 Meter zum Ortgang aufweisen. Die Festsetzungen zu den Altlasten wurden ergänzt.

 

Das bisherige städtebauliche Konzept ist durch die Änderungen in den Grundzügen nicht berührt.

 

Die Planungsunterlagen werden Anlage Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.