zur Kenntnis genommen

Das Eisenbahnbundesamt hat mit Bescheid vom 18.08.2017 mitgeteilt, dass die aufgeführten Flurstücke (siehe Anlage) von Bahnbetriebszecken freigestellt werden. Die Flächen sind für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich. Es handelt sich um die Flächen der ehemaligen Bibertbahn, die auf dem Gebiet der Stadt Nürnberg liegen, zwischen dem geplanten U-Bahnhof Gebersdorf und der Einfahrt zum Bahnhof Stein.

Die Stadt Oberasbach hatte ihm Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger eine Stellungnahme abgegeben und sich gegen die Einziehung ausgesprochen.