zur Kenntnis genommen

Die Europäische Zentralbank hat mit Wirkung zum 16. März 2016 den Einlagenzinssatz auf -0,40 % festgesetzt. Eine Änderung hin zu positiven Einlagenzinsen zeichnet sich momentan nicht ab. Aufgrund der auf Dauer angelegten Negativzinspolitik der EZB sieht sich die Raiffeisenbank Bibertgrund eG gezwungen, ein Verwahrentgelt zu berechnen.

 

Der Stadt Oberasbach wurde ein Freibetrag von 500.000 € eingeräumt.

 

Näheres kann der beiliegenden „Vereinbarung eines Verwahrentgeltes“ entnommen werden.