Stadtrat Heinl nimmt Bezug auf das Informationsschreiben der Stadt Oberasbach über die Beitragsabrechnung für die Bahnhofstraße. Die Bewohner der Anwesen Oleanderstraße 2/4 haben bereits 2010 Erschließungsbeiträge für den Abschnitt I bezahlt, der bis kurz vor die Fliederstraße reichte. Jetzt ist dem Informationsschreiben ein Plan beigefügt worden, der zeigt, dass der Abschnitt I nur bis Mitte des Malvenweges ging. Daher ist dieses Grundstück nochmals beitragspflichtig. Die Eigentümer verstehen nicht, dass beim ersten Abschnitt kurz vor die Fliederstraße gebaut wurde und jetzt die Grenze am Malvenweg gezogen wurde.

 

Herr Gabriel macht darauf aufmerksam, dass das angesprochene Grundstück mit den Eigentumswohnungen an beiden Abschnitten der Bahnhofstraße anliegt. Die Grenze der Abschnittsbildung erfolgte aus rechtlichen Gründen an der Einmündung Malvenweg. Seinerzeit ist aber bereits etwas weiter gebaut worden; die Kosten dieses Teilstückes werden mit dem zweiten Bauabschnitt abgerechnet. Die Anlieger haben das schon gewusst, weil sie bei der Abrechnung des ersten Bauabschnittes nicht voll herangezogen wurden, sondern nur nach der anteiligen Frontmeterlänge. Bei der Abrechnung des zweiten Abschnittes werden Sie auch nach der Frontmeterlänge mit der sie am zweiten Bauabschnitt anliegen, in die Abrechnung einbezogen.

 

Stadtrat Heinl meint, dass man damals auch die Grenze schräg über die Bahnhofstraße hätte ziehen können. Er sieht eine ungünstige Konstellation, zumal dem Schreiben von 2010 ein Plan beigefügt war, der bis kurz vor die Fliederstraße gegangen ist. Es war also für die Anlieger nicht klar, wo der Abschnitt geendet hat.