Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 7, dagegen: 3, anwesend: 10

Die Stadt Oberasbach erhebt gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Fürth vom 7. September 2016, Az. 441-BV-195-2016-JD/FD, für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz auf dem Grundstück, Fl.Nr. 325/3, nördliche Teilfläche, Gemarkung Oberasbach, Hochstraße 84, Anfechtungsklage. Die Wahrnehmung der städtischen Interessen soll ebenfalls die Kanzlei Negendanck, Eißfeld und Kollegen, Nürnberg, übernehmen.