Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 0, anwesend: 10

Die Stadt Oberasbach stimmt der Errichtung eines Gebäudes mit Wohnnutzung zu, eine Befreiung von der Festsetzung der Geschossigkeit kann für die Bebauung entlang der Zirndorfer Straße kann in Aussicht gestellt werden. Die Befreiung von der Festsetzung der Geschossigkeit des Bebauungsplanes Nr. 04/3 bei dem am nördlichen Ende des Grundstücks geplanten Bebauung (zwei Geschosse mit weiterem Staffelgeschoss) kann nicht in Aussicht gestellt werden, da hier eine Beeinträchtigung der nördlich angrenzenden Bebauung befürchtet wird; außerdem wären hier die Grundzüge der Planung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB berührt, wenn auf allen Gebäudeteilen eine Erhöhung der Geschosszahl erfolgt.