Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 10, dagegen: 0, anwesend: 10

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Oberasbach die Änderung des Bebauungsplanes 66/4 „Heckenweg“. Voraussetzung zur Durchführung des Verfahrens gemäß § 13a BauGB sind die folgenden Bedingungen.

Die Durchführung des Verfahrens ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

-      Die Antragstellerin hat ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen, welches die notwendigen Planungsunterlagen, einschließlich Zuarbeit, für ein Bauleitplanverfahren liefert. Die Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen.

-      Kosten für notwendige Gutachten werden von der Antragstellerin getragen.

-      Durch die Erhöhung der überbauten Fläche wird ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich. Dieser hat grundsätzlich auf dem Grundstück oder auf einer externen Ausgleichsfläche zu erfolgen. Die Berechnung dieser Fläche erfolgt durch ein Landschaftsplanungsbüro, welches durch ebenfalls durch die Antragstellerin beauftragt wird. Eine Abstimmung dieser Berechnung mit der Stadt Oberasbach hat zu erfolgen.

-      Es ist eine ausreichende Wendemöglichkeit vorzusehen

Zur weiteren Planung werden die Varianten 2 und 3 in Betracht genommen: Bebauungen, mit mehr als acht Hauseinheiten wie in Variante 1 gezeigt, sind nicht erwünscht.