Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 22, dagegen: 0, anwesend: 22

Herr Forman ist im Sitzungssaal eingetroffen, die Ist-Stärke beträgt somit 22 Mitglieder.


Die Stadt Oberasbach beantragt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 4. August 2016, AN 9K 15.00961. Die Vertretung der Stadt soll weiterhin die Kanzlei Döring-Spieß in München übernehmen.