siehe Unterbeschlüsse

IV. weiterer Sachverhalt:

Nach der Beschlussfassung macht Stadtrat Hetterich darauf aufmerksam, dass bei den Kosten des Landschaftsarchitekten erneut die Nebenkosten fehlen.

 

Herr Kleinlein macht darauf aufmerksam, dass diese in den Haushaltsansätzen berücksichtigt sind.


 

I. Beschluss:  beschlossen

dafür: 10  dagegen: 0  anwesend: 10

 

Entwurfsplanung „Platz für Alle“

 

Der Umwelt-, Bau und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach stimmt der Entwurfsplanung für den „Platz für Alle“ in der Fassung vom September 2016 zu.

Die Müllhäuschen und das Stadtmöbel werden für die Eingabeplanung freigegeben.

Der Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr. 1   zur Sitzungsniederschrift.

Die Arbeitsgemeinschaft aus dem Architekturbüro Franke+Messmer und dem Landschaftsarchitekturbüro Tautorat wird mit der Ausarbeitung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. Weiterhin wird die Arbeitsgemeinschaft beauftragt, gemeinsam mit dem Bauamt, parallel zur Werkplanung die Unterlagen für die Städtebauförderung zu erarbeiten. Nach Erhalt des Förderbescheides oder der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, ist die Baumaßnahme auszuschreiben.

 

 

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II. weiterer Beschluss:  beschlossen

dafür: 10  dagegen: 0  anwesend: 10

 

Entwurfsplanung „Stadtmöbel“ und „Mülleinhausungen“

 

Der Umwelt-, Bau und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach stimmt der Entwurfsplanung für das Stadtmöbel und die Mülleinhausungen in der Fassung vom September 2016 zu. Der Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage Nr.  2  zur Sitzungsniederschrift.

Die Arbeitsgemeinschaft aus dem Architekturbüro Franke+Messmer und dem Landschaftsarchitekturbüro Tautorat wird mit der Ausarbeitung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. Weiterhin wird die Arbeitsgemeinschaft beauftragt, gemeinsam mit dem Bauamt, parallel zur Werkplanung die Unterlagen für die Städtebauförderung zu erarbeiten. Nach Erhalt des Förderbescheides oder der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, ist die Baumaßnahme auszuschreiben.

 

 

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III. weiterer Beschluss:  beschlossen

dafür: 10  dagegen: 0  anwesend: 10

 

Verankerungsmöglichkeit Festzelt

 

Der Umwelt-, Bau und Grundstücksausschuss der Stadt Oberasbach beschließt, dass auf dem „Platz für Alle“ Fundamente zur Verankerung eines Festzeltes errichtet werden. Die Lage der Fundamente ergibt sich aus dem einem bei Festzelten gängigen Raster. Der Festwirt fixiert das Zelt per Schwerlastanker in den vorgegebenen Betonfundamenten. Im regelmäßigen Parkplatzbetrieb werden die Fundamente von gepflasterten Deckeln abgedeckt.

Es werden zur Entwässerung Betonschlitzrinnen eingesetzt. Diese haben eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Der Entwässerungsschlitz hat eine breite von 18 mm. Zusätzlich werden Sinkkästen zur Reinigung eingesetzt. Die Betonschlitzrinne wird passend zu dem vorgesehenen Pflaster ausgewählt. Das Pflaster wird hauptsächlich im Bereich der Parkplätze und der Gehbereiche eingesetzt. Die Fahrbahnen werden in farbigen Mastix-Asphalt erstellt.