Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 21, dagegen: 0, anwesend: 21

Herr Heinl erkundigt sich, ob sich der Absatz bezüglich der nicht ortsansässigen Vereine auch rein auf die städtischen Veranstaltungen bezieht, da dies aus der Vorlage nicht ganz hervorgeht.

 

Frau Huber erklärt, dass es auch hier um die städtischen Veranstaltungen geht und dies entsprechend in dem Beschluss abgeändert wird.


Der Stadtrat Oberasbach beschließt, alle ortsansässigen Vereine von der Festsetzung von Verwaltungsgebühren für die Erteilung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis für alle städtischen Veranstaltungen zu befreien.

Allen nicht ortsansässigen Vereinen wird die Verwaltungsgebühr für die gaststättenrechtliche Erlaubnis an städtischen Veranstaltungen erlassen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorgelegt wird, dass die Verkaufserlöse für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden.