Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: dafür: 20, dagegen: 2, anwesend: 22

Herr Maurer erklärt, dass er eine Bebauung im dortigen Bereich grundsätzlich nicht gut findet, er würde aber dennoch der Bebauung, wie vom Bauamt vorgeschlagen zustimmen, damit diese wenigstens gleich aussieht und am Ortseingang nicht zu massiv wird.

 

Herr Dr. Schwarz-Boeck spricht sich ebenfalls für eine einheitliche Bebauung und damit dem Beschlussvorschlag aus, da die anderen Vorschläge am Ortseingang zu massiv erscheinen.


Die Stadt Oberasbach beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Nr. 15/2 „Östliche Rehdorfer Straße“, entsprechend der Anlage „Variante 1“,

angepasst wird. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage

Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.

Die geplante Bebaubarkeit des Grundstückes Flurnummer 980, Gemarkung

Leichendorf, bleibt, gemäß dem aktuellen Planstand (Anlage: Bebauungsplan Nr.

15/2), unverändert. Um die städtebauliche Struktur dem Ortsbild anzupassen,

werden nur Einzelhausbebauungen zulässig sein und somit eine Wohneinheit pro

Wohnhaus festgesetzt. Insofern seitens des Grundstückseigentümers kein

Einverständnis mit der Planung besteht, wird der Geltungsbereich entsprechend

der Anlage „Variante 2“ angepasst.

Weiterhin wird eine Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 980, Gemarkung

Leichendorf, als öffentliche Verkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr festgesetzt.

Somit wird auf die Einwände mehrerer Anwohner eingegangen. Ein 1 m breiter

Streifen auf dem Grundstück soll für den Straßenausbau der Rehdorfer Straße

erworben werden.

Das Bauamt wird beauftragt, den Grunderwerb entsprechend einzuleiten und

durchzuführen sowie die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens auf dieser

Basis vorzubereiten.