Sitzung: 04.04.2016 StR/022/2016
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: dafür: 20, dagegen: 2, anwesend: 22
Herr Maurer erklärt, dass er eine Bebauung im dortigen Bereich grundsätzlich nicht gut findet, er würde aber dennoch der Bebauung, wie vom Bauamt vorgeschlagen zustimmen, damit diese wenigstens gleich aussieht und am Ortseingang nicht zu massiv wird.
Herr Dr. Schwarz-Boeck spricht sich ebenfalls für eine einheitliche Bebauung und damit dem Beschlussvorschlag aus, da die anderen Vorschläge am Ortseingang zu massiv erscheinen.
Die Stadt Oberasbach beschließt, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 15/2 „Östliche Rehdorfer Straße“, entsprechend der Anlage „Variante 1“,
angepasst wird. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und wird Anlage
Nr. 1 zur Sitzungsniederschrift.
Die geplante Bebaubarkeit des Grundstückes Flurnummer 980, Gemarkung
Leichendorf, bleibt, gemäß dem aktuellen Planstand (Anlage: Bebauungsplan Nr.
15/2), unverändert. Um die städtebauliche Struktur dem Ortsbild anzupassen,
werden nur Einzelhausbebauungen zulässig sein und somit eine Wohneinheit pro
Wohnhaus festgesetzt. Insofern seitens des Grundstückseigentümers kein
Einverständnis mit der Planung besteht, wird der Geltungsbereich entsprechend
der Anlage „Variante 2“ angepasst.
Weiterhin wird eine Teilfläche des Grundstückes Flurnummer 980, Gemarkung
Leichendorf, als öffentliche Verkehrsfläche für Fuß- und Radverkehr festgesetzt.
Somit wird auf die Einwände mehrerer Anwohner eingegangen. Ein 1 m breiter
Streifen auf dem Grundstück soll für den Straßenausbau der Rehdorfer Straße
erworben werden.
Das Bauamt wird beauftragt, den Grunderwerb entsprechend einzuleiten und
durchzuführen sowie die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens auf dieser
Basis vorzubereiten.