Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 21, dagegen: 0, anwesend: 21

Aus städtebaulicher Sicht wurden die von der erstmaligen Herstellung des Teilstückes der Zwickauer Straße, von der Einmündung Brandstätterstraße bis auf Höhe der Einmündung Schreiberhauer Straße (Flurstück 314/36, Gemarkung Oberasbach) berührten öffentlichen und privaten Belange, im Hinblick auf die Anforderungen des § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), wie folgt gegeneinander und untereinander abgewogen.

 

Bei der Zwickauer Straße handelt es sich um eine innerörtliche Erschließungsstraße, die bis zur Zeit ihrer erstmaligen Herstellung, durch Schwerlastverkehr hoch frequentiert war. Die Zwickauer Straße diente als wichtige Verbindungsachse des Schwerlastverkehrs zwischen der ehemaligen Müllverbrennungsanlage des Landkreises Fürth (heute Autohaus an der Plauener Straße 38) und deren Schlackedeponie (heute Gelände des Playmobil Funparks). Sie ist eine Erschließungsstraße mit vorhandenen und teilweise geplanten Wohngebäuden und Gewerbebetrieben in offener Bauweise mit Grundstückseinfriedungen.

Die Baumaßnahme wurde laut Protokoll vom 24.05.1996 abgenommen, die Mängelbeseitigung (Fertigstellung) erfolgte anschließend.

 

Vor der Herstellung der Zwickauer Straße existierte kein Gehweg und die Überquerung der Fahrbahn war gefährlich. Straßenbegleitend gab es lediglich einen etwa 1 m breiten, unbefestigten Randstreifen, der im Falle einer Begegnung zweier Lastfahrzeuge gleichermaßen als verbreiterte Fahrbahn diente. Zum Schutz der Fußgänger war es sinnvoll, den Fußgängerverkehr von der Fahrbahn wegzunehmen und dafür einen Gehweg zu errichten. Auf einer Seite wurde daher ein 1,50 m breiter Gehweg angelegt. Mit einer Gesamtausbaubreite zwischen 9,0 und 14,0 m war eine bituminöse Fahrbahndecke mit unterschiedlichen Breiten vorgesehen. Dazu wurden Parkbuchten mit Betonrasenplatten bzw. Pflaster und Gehwege mit Betonplatten hergestellt. Ergänzend dazu wurden in den verbleibenden Grünflächen Bäume und Sträucher gepflanzt. Die Abgrenzung der einzelnen Befestigungsflächen erfolgt mit Granitpflasterzeilen und Rinnen sowie Granitbordsteinen bzw. Betonrasenkantensteinen. Somit erfolgte auch eine Abgrenzung des Fußgängerverkehrs, was hinsichtlich des hohen Aufkommens von Schwerlastverkehr eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit darstellte. Weiterhin kragen einzelne Pflanz- und Stellflächen straßenbegleitend in die Verkehrsfläche aus, um somit die Geschwindigkeit des Verkehrsflusses zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies dient gleichermaßen zur Minderung der Lärmbelastung angrenzender Wohnbaugrundstücke. Durch die Einrichtung einer „Zone 30“ sollte die Verkehrssicherheit zusätzlich erhöht werden.

 

Die Anwohner der Zwickauer Straße hatten vor dem Straßenbau keinen Gehweg und die Fahrbahn lag sehr nahe an den Grundstücksgrenzen, so dass die Ausfahrt aus den Grundstücken und das Überqueren der Fahrbahn problematisch war. Durch den Gehweg ist die Fahrbahn von den Grundstücksgrenzen abgerückt und die Sicht auf den Kfz-Verkehr wurde durch Straßenführung und –breite wesentlich verbessert.

 

Im Sinne des § 1 und § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist ein bestmöglicher Ausgleich zwischen den Belangen der Anlieger und der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs, einschließlich der Fußgänger und Radfahrer angestrebt worden.