Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24

a)    Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts i.d.F. vom 02.07.2014 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a)    den Hauptverwaltungsausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

b)    den Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

c)    den Kultur-, Sport und Sozialausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,

d)    den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem/der Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern des Stadtrats.

 

 

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

Den Vorsitz in den Abs. 1 Buchst. a - c genannten Ausschüssen führt die erste Bürgermeisterin.

 

Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes ehrenamtliches Stadtratsmitglied den Vorsitz.

 

 

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt:

 

(2) Jedes Stadtratsmitglied erhält eine Grundpauschale von mtl. 236,12 € unabhängig von etwaigen Sitzungsteilnahmen. Zusätzlich erhält jedes Stadtratsmitglied pro teilgenommener Sitzung für

eine Sitzung des Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschusses                 47,22 €

eine Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses                                   47,22 €

eine Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses                         47,22 €

 

 

§ 8 wird ersatzlos gestrichen

 

 

§ 9 wird § 8

§ 2

 

Diese Satzung tritt zum 01.07.2016 in Kraft.

 

 

 

b)    Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird wie folgt geändert:

 

In § 9 Abs. 1 werden der Werkausschuss und der Vergabeausschuss gestrichen.