Sitzung: 29.02.2016 StR/021/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 0, anwesend: 24
a) Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts i.d.F. vom 02.07.2014 wird wie folgt geändert:
§ 1
§ 2 Abs. 1 erhält
folgende Fassung:
(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Hauptverwaltungsausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
b) den Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
c) den Kultur-, Sport und Sozialausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden und 10 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem/der Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern des Stadtrats.
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Den Vorsitz in den Abs. 1 Buchst. a - c genannten Ausschüssen führt die erste Bürgermeisterin.
Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes ehrenamtliches Stadtratsmitglied den Vorsitz.
§ 3 Abs. 2 wird
wie folgt ergänzt:
(2) Jedes Stadtratsmitglied erhält eine Grundpauschale von mtl. 236,12 € unabhängig von etwaigen Sitzungsteilnahmen. Zusätzlich erhält jedes Stadtratsmitglied pro teilgenommener Sitzung für
eine Sitzung des Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschusses 47,22 €
eine Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 47,22 €
eine Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses 47,22 €
§ 8 wird ersatzlos gestrichen
§ 9 wird § 8
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.07.2016 in Kraft.
b) Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird wie folgt geändert:
In § 9 Abs. 1 werden der Werkausschuss und der Vergabeausschuss gestrichen.