Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11

Die Stadt Oberasbach stellt ihr Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Halle auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 728/2, Gemarkung Oberasbach, in der Ortstraße 11 in Aussicht. Bei einem Antrag auf Baugenehmigung muss ein Nachweis zur Einhaltung der TA Lärm erfolgen. Diese sieht für Mischgebiete tagsüber und außerhalb des Gebäudes einen Wert von 60 dB(A) vor. Die Beurteilungszeiten sind hier für den Tag von 06.00 – 22.00 Uhr angesetzt.