Sitzung: 22.02.2016 UBGA/020/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: dafür: 11, dagegen: 0, anwesend: 11
Die Stadt Oberasbach befreit von der Festsetzung des Bebauungsplanes 68/7 hinsichtlich einer Baugrenzüberschreitung zur Herstellung einer Dachterrasse auf einer Garage auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 893/2, Gemarkung Oberasbach, in der Erlanger Straße 17. Die fehlenden Unterschriften wurden nachgereicht.